Den Elternbrief des Kultusministeriums, nun auch in einfacher Sprache und in verschiedenen Fremdsprachen, finden Sie hier:
- Der erste Schultag nach den Osterferien gilt als „Ausnahmetag“.
Erst ab Dienstag, 20.04.21, wird das Betretungsverbot konsequent umgesetzt werden.
- Eine Elternbeteiligung bei der Durchführung der Selbsttests ist möglich. Bitte kontaktieren Sie hierzu die Klassenlehrkraft.
- Erst ab dem 15.Tag nach der 2.Impfung entfällt die Testpflicht.
- Auch Genesene unterliegen der Testpflicht.