Heute eingegangen ist die Einwilligungserklärung für die Durchführung der Covid 19 Antigentests in der Schule im Rahmen der Testpflicht.

 

 

Wichtig:

Ab dem 20.04.2021 muss diese Einverständniserklärung unterschrieben in der Schule vorgelegt werden.

Am 19.04.2021 ist die Teilnahme am Unterricht und der Notbetreuung ausnahmsweise auch ohne möglich.

Liegt ab dem 20.04.2021 keine Erklärung in der Schule vor und wird kein entsprechender Nachweis eines negativen Testergebnisses vorgelegt, ist die Teilnahme an Unterricht und Notbetreuung nicht möglich.

Zum Herunterladen klicken Sie bitte auf folgenden Link:

Einwilligungserklärung im DOC - Format

Einwilligungserklärung im PDF - Format

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