Den Elternbrief des Kultusministeriums, nun auch in einfacher Sprache und in verschiedenen Fremdsprachen, finden Sie hier:

(https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-eltern/elternbriefe/schul-und-unterrichtsbetrieb-ab-dem-19-april-2021)

 

- Der erste Schultag nach den Osterferien gilt als „Ausnahmetag“.

Erst ab Dienstag, 20.04.21, wird das Betretungsverbot konsequent umgesetzt werden.

- Eine Elternbeteiligung bei der Durchführung der Selbsttests ist möglich. Bitte kontaktieren Sie hierzu die Klassenlehrkraft.

- Erst ab dem 15.Tag nach der 2.Impfung entfällt die Testpflicht.

- Auch Genesene unterliegen der Testpflicht.

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