Ab dem 4. April 2020 bis zum 19. April 2020 steht eine erweiterte Notbetreuung
auch samstags und sonntags sowie an den Feiertagen zur Verfügung.


Die erweiterte Notbetreuung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist beschränkt
auf die Personengruppen der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste
(s. anliegendes Antragsformular).

Als weitere Voraussetzungen für die Teilnahme
an der Notbetreuung an Wochenenden und den Feiertagen müssen folgende Kriterien
erfüllt sein:
• Alleinerziehend oder
• der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der (weiteren) Schlüsselberufe der
2. Corona-Bekämpfungsverordnung tätig und zeitgleich im Einsatz, d. h. die Kinderbetreuung
kann innerhalb des unmittelbar familiären Kontextes nicht sichergestellt
werden.
• Die Kinder müssen die Infektionsschutzkriterien gem. Antragsformular erfüllen.

Mit h Verordnung vom 09.04.2020  zur Anpassung der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus wurde der Personenkreis der Eltern, deren Kinder eine Notbetreuung aufsuchen dürfen, erweitert:

Zu den Berufsgruppen und Bereichen, für die eine Kindernotbetreuung möglich ist, zählen jetzt nach der 2. Corona-VO auch:

- Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten,

- Stationäre oder teilstationäre Einrichtungen, die keine Kindertagesbetreuungseinrichtungen sind (Schülerheime, Jugendfreizeit- und Jugendbildungseinrichtungen, Jugendherberge und Schullandheim u.a.),

- Beratungsdienste der psychosozialen Notfallversorgung wie Notfallseelsorge sowie Schutzeinrichtungen für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere von Frauenhäusern oder Schutzwohnungen,

- Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.

Die Regelung der Infektionsschutzkriterien für die Kinder in der Kindernotbetreuung wurden geändert. Jetzt sind Kinder auch dann auszuschließen, wenn sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes seit dem 10. April 2020 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Dies gilt für einen Zeitraum von 14 Tagen seit der Einreise.

Möchten Sie Ihr Kind für die Notbetreuung anmelden, schreiben sie bitte eine E-Mail bis 18 Uhr des Vorabends an:

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Das dafür vorgesehene Formular finden Sie hier sowie im Bereich SERVICE / DOWNLOADS oben im Menü.

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