Ab 17.30 Uhr wird unser Ministerpräsident über die aktuelle Beschlüsse bezüglich der Öffnung von Schule in Hessen informieren.

Die wichtigsten Beschlüsse werden zeitnah hier veröffentlicht und via Newsletter weitergegeben.

Ab dem 4. April 2020 bis zum 19. April 2020 steht eine erweiterte Notbetreuung
auch samstags und sonntags sowie an den Feiertagen zur Verfügung.


Die erweiterte Notbetreuung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist beschränkt
auf die Personengruppen der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste
(s. anliegendes Antragsformular).

Als weitere Voraussetzungen für die Teilnahme
an der Notbetreuung an Wochenenden und den Feiertagen müssen folgende Kriterien
erfüllt sein:
• Alleinerziehend oder
• der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der (weiteren) Schlüsselberufe der
2. Corona-Bekämpfungsverordnung tätig und zeitgleich im Einsatz, d. h. die Kinderbetreuung
kann innerhalb des unmittelbar familiären Kontextes nicht sichergestellt
werden.
• Die Kinder müssen die Infektionsschutzkriterien gem. Antragsformular erfüllen.

Mit h Verordnung vom 09.04.2020  zur Anpassung der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus wurde der Personenkreis der Eltern, deren Kinder eine Notbetreuung aufsuchen dürfen, erweitert:

Zu den Berufsgruppen und Bereichen, für die eine Kindernotbetreuung möglich ist, zählen jetzt nach der 2. Corona-VO auch:

- Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten,

- Stationäre oder teilstationäre Einrichtungen, die keine Kindertagesbetreuungseinrichtungen sind (Schülerheime, Jugendfreizeit- und Jugendbildungseinrichtungen, Jugendherberge und Schullandheim u.a.),

- Beratungsdienste der psychosozialen Notfallversorgung wie Notfallseelsorge sowie Schutzeinrichtungen für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere von Frauenhäusern oder Schutzwohnungen,

- Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.

Die Regelung der Infektionsschutzkriterien für die Kinder in der Kindernotbetreuung wurden geändert. Jetzt sind Kinder auch dann auszuschließen, wenn sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes seit dem 10. April 2020 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Dies gilt für einen Zeitraum von 14 Tagen seit der Einreise.

Möchten Sie Ihr Kind für die Notbetreuung anmelden, schreiben sie bitte eine E-Mail bis 18 Uhr des Vorabends an:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Das dafür vorgesehene Formular finden Sie hier sowie im Bereich SERVICE / DOWNLOADS oben im Menü.

Ab dem 4. April 2020 bis zum 19. April 2020 steht eine erweiterte Notbetreuung
auch samstags und sonntags sowie an den Feiertagen zur Verfügung.


Die erweiterte Notbetreuung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist beschränkt
auf die Personengruppen der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste
(s. anliegendes Antragsformular).

Als weitere Voraussetzungen für die Teilnahme
an der Notbetreuung an Wochenenden und den Feiertagen müssen folgende Kriterien
erfüllt sein:
• Alleinerziehend oder
• der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der (weiteren) Schlüsselberufe der
2. Corona-Bekämpfungsverordnung tätig und zeitgleich im Einsatz, d. h. die Kinderbetreuung
kann innerhalb des unmittelbar familiären Kontextes nicht sichergestellt
werden.
• Die Kinder müssen die Infektionsschutzkriterien gem. Antragsformular erfüllen.

Mit h Verordnung vom 09.04.2020  zur Anpassung der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus wurde der Personenkreis der Eltern, deren Kinder eine Notbetreuung aufsuchen dürfen, erweitert:

Zu den Berufsgruppen und Bereichen, für die eine Kindernotbetreuung möglich ist, zählen jetzt nach der 2. Corona-VO auch:

- Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten,

- Stationäre oder teilstationäre Einrichtungen, die keine Kindertagesbetreuungseinrichtungen sind (Schülerheime, Jugendfreizeit- und Jugendbildungseinrichtungen, Jugendherberge und Schullandheim u.a.),

- Beratungsdienste der psychosozialen Notfallversorgung wie Notfallseelsorge sowie Schutzeinrichtungen für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere von Frauenhäusern oder Schutzwohnungen,

- Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.

Die Regelung der Infektionsschutzkriterien für die Kinder in der Kindernotbetreuung wurden geändert. Jetzt sind Kinder auch dann auszuschließen, wenn sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes seit dem 10. April 2020 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Dies gilt für einen Zeitraum von 14 Tagen seit der Einreise.

Möchten Sie Ihr Kind für die Notbetreuung anmelden, schreiben sie bitte eine E-Mail bis 18 Uhr des Vorabends an:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Das dafür vorgesehene Formular finden Sie hier sowie im Bereich SERVICE / DOWNLOADS oben im Menü.

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe ELtern,

am 15.04.2020 startet der Newsletter der LPS.

Dieser wird mindestens einmal pro Quartal per Mail  versendet oder bei aktuellen Anlässen kurzfristig.

Zum 15.04.2020 werden wir den Informationsstand weitergeben bezüglich:

-  Wiederaufnahme des Unterrichts

- Abschlussprüfungen - wann finden diese statt bzw. finden diese statt?

- Stand Stronierung der Klassenfahrten

- Stand Abschlussfeier - kann/darf diese stattfinden?

sowie bei weiteren wichtigen Themen, sofern diese zwischenzeitlich aufkommen.

Bei Interesse bitte unten anmelden.

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die aktuelle Situation stellt uns alle vor besondere Herausforderungen, vor allem das Kontaktverbot wird viele von uns vor einige Probleme stellen.

KLICKEN SIE IM MENÜ AUF AKTUELLES UM DIE GESAMTE MITTEILUNG ZU SEHEN

Ab dem 16.03.2020 entfällt in Hessen bis zu den Osterferien die Schulpflicht.

Für Erziehungsberechtigte, die in den Ferien kurzfristig eine Notfallbetreuung benötigen,

hat das Staatliche Schulamt Fritzlar eine Notfallnummer eingerichtet, die kurzfristig bei diesem Anliegen Hilfe ermöglicht.

 

Notfallnummer für die Ferienbetreuung lautet:

 

0151 61 870 541

 

Informationen der Schulpsychologie

Die Schulpsychologen sind auch in den Ferien für Sie erreichbar.

Informationen dazu entnehmen Sie bitte den beiden folgenden Flyern

 

Flyer Schulpsychologische Informationen für Erziehungsberechtigte

Flyer Schulpsychologie

Aktuell läuft die Beratung im Kabinett.

Die FNP berichtet allerdings mit Bezug auf Regierungskreise, dass ab dem 16.03.2020 alle Schulen in Hessen geschlossen bleiben.

Zum Artikel:

https://www.fnp.de/hessen/coronavirus-hessen-main-taunus-kreis-schule-infizierte-anzahl-zr-13562444.html

Die Pressekonferenz der landesregierung live um 17.30 Uhr auf:

https://www.facebook.com/hessen.de/

Wir halten Sie hier auf dem neuesten Stand!

Ab dem 15.04.2020 startet der Newsletter der LPS, damit Sie schnell über wichtige Neuigkeiten informiert werden können.

Bitte melden Sie sich unten auf der Webseite an!!

Quelle: ffh.de

 

+++ Auch Hessen berät Schulschließungen +++

Aktuelle Entwicklungen: In unserem Corona-Ticker

Wegen des Coronavirus sollen auch in Hessen landesweit die Schulen geschlossen werden. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur in Wiesbaden aus Regierungskreisen. Unter Führung von Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) will das Kabinett am zu einer Sondersitzung zusammenkommen und ein Maßnahmenpaket beschließen. Um 17:30 Uhr will Bouffier vor die Presse treten.

Leider liegen uns Informationen direkt vom Land Hessen leider nicht vor.

Wir brauchen Ihre Zustimmung!

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